Longierabzeichen 5 (LA 5)

Dieses Abzeichen ist eines der wichtigsten Abzeichen, die wir im Pferdesport haben. Zum einen ist es für viele weiteren Qualifikationen einen Grundvoraussetzung und zu anderen kann man mit falschem Longieren viel kaputtmachen.

Es ist uns sehr daran gelegen, hier gut und nachhaltig auszubilden, weswegen wir hier auch einen Sichtungstermin und weitere Übungstermine vorgeschobene haben, bevor es in den eigentlichen Vorbereitungslehrgang für das Longierabzeichen geht.

Man sollte definitiv bereits ein wenig Erfahrung haben im Umgang mit einem Pferd, in der Arbeit mit dem Pferd vom Boden aus und im besten Fall auch schon mal eine Longe in der Hand gehabt haben.

 

Voraussetzungen für Longierer und Pferd Voraussetzung für den Erwerb des LA 5 ist

- die Mitgliedschaft in einem Pferdesportverein, der einem der FN angeschlossenen Landes- und/oder Anschlussverbände angehört,

- der Besitz des Pferdeführerschein Umgang, der Fahrabzeichen (FA) 7 und 6 oder der Reitabzeichen (RA) 7 und 6 und

- die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.

- Die in der Prüfung vorgestellten Pferde müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Anforderungen genügen. In einer Prüfung sollten nicht mehr als zwei Teilnehmer dasselbe Pferd longieren.

 

Was wird verlangt?

Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen, die an einem Tag abgelegt werden.

1. Longieren:

Longieren gemäß Merkblatt und Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 6. Auf Verlangen der Richter kann Pferdewechsel vorgenommen werden. Beurteilt wird die Einwirkung auf das Pferd und der Gehorsam des Pferdes. Beurteilt werden: Sicherheit im Umgang mit den Hilfen (Stimme, Longe, Peitsche) Sicherheit in der Verschnallung der Hilfszügel Sicherheit beim Handwechsel Anwendung der Ausbildungsskala auf das Longieren Erkennen sichtbarer Anhalts- und Ansatzpunkte für die weitere Arbeit

2. Stationsprüfungen

Station 1: Prüfungsgespräch in Reflexion auf das praktische Longieren (Longier-/Reitlehre)

Station 2: Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes

Station 3: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z.B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangen- labyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)

 

Wer hat bestanden?

In der praktischen Teilprüfung wird eine Wertnote vergeben, alle Teilnehmer mit einer Wertnote von mindestens 6,0 haben bestanden. In den Stationsprüfungen werden die Leistungen mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. Eine nicht bestandene Prüfung kann erst nach 3 Monaten wiederholt werden. Auch bei Nichtbestehen nur einer Teilprüfung muss die gesamte Prüfung wiederholt werden.