Wie falle ich richtig vom Pferd ?
Wer reitet, fällt auch mal. Da brauchen wir uns nichts vormachen und jeder, der etwas anderes behauptet, ist unseriös.
Die Bewegung zweier Lebewesen harmonisch in Einklang zu bringen, ist ein langer Prozess, der unglaublich schön ist, Kraft gibt, viele Erfolge mit sich bringt aber natürlich auch das ein oder andere Missgeschick...
In der heutigen Zeit sitzen die Kinder immer häufiger vorm Fernseher, (im besten Fall) über Schulbüchern und haben immer weniger Zeit und Lust, sich draußen in der Natur oder im Sportverein zu bewegen. Dabei wäre das so wichtig, damit über die Jahre und des Wachstums Automatismen entwickelt werden können, mit denen ein reflexartiges Schützen des Körpers in Gefahrensituationen erfolgt.
Mit unserem Fallkurs können wir diese Entwicklung in zwei Stunden natürlich nicht wettmachen, aber wir können doch eine gewisse Sensibilität für das Fallen vom Pferd vermitteln. Was muss ich wie schützen, das Wegrollen vom Pferd und noch einiges mehr werden geschult.
Damit dies auch professionell vermittelt wird, haben wir eine Kooperation mit dem Ismaninger Judoverein geschlossen. Die dortigen Jugendtrainer kommen zweimal im Jahr zu uns und versuchen den Kindern und Erwachsenen zu zeigen, worauf es ankommt, wenn man stürzt. Dabei ist es ganz egal, ob vom Rad , auf den Ski oder aber vom Pferd.
Ein Sturz geschieht meist schnell und ohne Vorwarnung, aber man sieht sehr wohl einen Unterschied zwischen Kindern, die bereits Kenntnisse aus dem Sport über die Fallschule haben. Das automatisierte Abrollen nach vorne, hinten und zur Seite wird immer wieder geübt.
Erst wird das Hinabfallen von einem Holzpferd aus geübt, dann auch wirklich von einem lebenden Pferd, im Stand und, wenn es geht, auch aus der Bewegung heraus.
Ehemals das Deutsche Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV)
Reitabzeichen 5 (RA 5)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit) Hilfszügel sind zugelassen Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
2. Teilprüfung Springen
Überprüfung des Reiten im leichten Sitz b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Reitabzeichen 6 (RA 6)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.
2. Teilprüfung
Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
Station 2: Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Reitabzeichen 7 (RA 7)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebi- ger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur:
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.
2. Teilprüfung Reiten
im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
Station 2: Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
Station 3: Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.