Reitabzeichen 7 (RA 7)

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An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebi- ger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.


Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur: 

Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.


2. Teilprüfung Reiten

im leichten Sitz und über Bodenricks


Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die  Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.


3. Teilprüfung Stationsprüfungen

Station 1:  Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten

Station 2:  Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze

Station 3:  Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen


Bestanden?

Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.