Reitabzeichen 8 (RA 8)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbe- schränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebi- ger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.
2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten
mit verkürzten Bügeln Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leich- ten Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
Station 2: Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
Station 3: Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9, Station 3, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.