Unsere Fjordis
Reitabzeichen 10 (RA 10)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 10 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden. Bei uns auf dem MATTHOF kann man dieses Reitabzeichen bei Eignung am Ende des Intensivreitkurses ablegen.
Was muss man können?
Reiten: Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (Leichttraben und/oder Aussitzen) und/oder Hintereinanderreiten im Schritt und Trab (kurze Reprisen) Der Teil Geländereiten kann zusätzlich erfolgen. Die Anforderungen werden im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab abgeprüft.
Stationsprüfungen:
Station 1: Pferdepflege: z. B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit Mithilfe beim Zäumen und Satteln
Station 2: Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Ehemals das Deutsche Reitabzeichen Klasse IV (DRA IV)
Reitabzeichen 5 (RA 5)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 5 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben.
Voraussetzungen für Reiter und Pferd für die Reiterinnen und Reiter, die das Reitabzeichen 5 ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung.
Voraussetzungen sind der Besitz des Basispasses Pferdekunde oder der Reitabzeichen 7 und 6 und die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang. Die Pferde, die in der Prüfung vorgestellt werden, müssen mindestens 5 Jahre alt und in der Ausbildung so weit sein, dass sie den Prüfungsanforderungen genügen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus praktischen und theoretischen Teilprüfungen.
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit) Hilfszügel sind zugelassen Reiten ohne Bügel in allen Gangarten
2. Teilprüfung Springen
Überprüfung des Reiten im leichten Sitz b. Stilspringen Klasse E: Beurteilt werden Sitz und Einwirkung des Reiters, die harmonische Bewältigung der gestellten Aufgaben und der Gesamteindruck während der Teilprüfung.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Springen ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb/Stilgeländeritt Klasse E abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Prüfungsgespräch in Bezug auf die eigene/n praktische/n Teilprüfung/en, Reitlehre gemäß den Anforderungen der Klasse E
Station 2: Kenntnisse zum Einstieg in den Turniersport
Station 3: Kenntnisse zur Unfallverhütung
Station 4: Bodenarbeit: Vorführen auf der Dreiecksbahn, Training mit Stangen (z. B. Halten über der Stange, vielseitiges Stangenkreuz, Stangenlabyrinth), systematische Desensibilisierung (Umweltreize)
Wer hat bestanden?
Bewerber müssen zum Bestehen mindestens die Durchschnittsnote 6,0 aus allen Teilprüfungen erreicht haben. Keine Einzelnote einer Teilprüfung darf unter 5,0 sein. Wird diese Note in einer der Teilprüfungen nicht erreicht, kann die Prüfung frühestens nach drei Monaten wiederholt werden. Für das Bestehen oder Nicht-Bestehen des RA 5 hat die Teilprüfung Geländereiten keine Relevanz, es sei denn, sie ersetzt die Teilprüfung Springen.
Reitabzeichen 7 (RA 7)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 7 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebi- ger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur:
Vorstellen der Pferde/Ponys (einzeln oder zu zweit) in einer mit dem Ausbilder erarbeiteten Dressurreiteraufgabe auf dem Dressurviereck in Anlehnung an die Klasse E. Reiten ohne Bügel mindestens im Trab.
2. Teilprüfung Reiten
im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leichten Sitz und in verschiedenen Tempi abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Grundkenntnisse über die Gangarten, Hufschlagfiguren und Abteilungsreiten
Station 2: Sicherheit im Umgang/beim Reiten, Ethische Grundsätze
Station 3: Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 8, Station 3, zusätzlich Führen von Hufschlagfiguren, Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Reitabzeichen 6 (RA 6)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 6 dürfen alle Reiter ohne Altersbeschränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebiger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Dressurreiteraufgabe in Anlehnung an Klasse E (einzeln oder zu zweit). Reiten ohne Bügel in den drei Grundgangarten.
2. Teilprüfung
Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern sie nicht die Teilprüfung Teilprüfung Reiten im leichten Sitz und über Bodenricks ersetzen soll. Die Anforderungen werden in Anlehnung an einen Geländereiterwettbewerb abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Grundkenntnisse Pferdehaltung, Fütterung und Pferdegesundheit
Station 2: Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 7, Station 3, zusätzlich Traben auf gerader Linie, Rückwärtstreten lassen, Dreiecksvorführung, Grundsätze zur Sicherheit beim Verladen
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.
Reitabzeichen 8 (RA 8)
An der Prüfung zum Reitabzeichen 8 dürfen alle Reiter ohne Altersbe- schränkung teilnehmen, die einen entsprechenden Vorbereitungslehrgang besucht haben. Die Reitabzeichen 10 bis einschließlich 6 dürfen in beliebi- ger Reihenfolge abgelegt und auch mehrfach wiederholt werden.
Was muss man können?
1. Teilprüfung Dressur
Vorstellen der Pferde/Ponys nach Weisung des Ausbilders in Anlehnung an die Klasse E Reiten ohne Bügel mindestens im Schritt. Nach Möglichkeit sollte auf dem Außenplatz geritten werden.
2. Teilprüfung Sitzschulung/Reiten
mit verkürzten Bügeln Reiten einer Geschicklichkeitsaufgabe inklusive des Reitens im leichten Sitz in seinen verschiedenen Ausprägungen und über Stangen und Bodenricks.
Die Teilprüfung Geländereiten kann zusätzlich erfolgen, sofern es nicht die Teilprüfung Sitzschulung/Reiten mit verkürzten Bügeln ersetzen soll. Die Anforderungen werden im Außengelände auf unebenem Boden, im leich- ten Sitz und beim bergauf und bergab reiten abgeprüft.
3. Teilprüfung Stationsprüfungen
Station 1: Rassen, Farben, Abzeichen, Körperbau
Station 2: Grundkenntnisse über die gezeigten Sitzformen, Hufschlagfiguren, Bahnordnung
Station 3: Bodenarbeit: siehe Inhalte RA 9, Station 3, zusätzlich Slalom, Gangmaßwechsel im Schritt
Bestanden?
Bewertet werden Kenntnisse und Fertigkeiten im Umgang mit dem Pferd sowie das Grundwissen über das Pferd. Weiter fließt in die Beurteilung ein, wie ausbalanciert und losgelassen der Reiter auf dem Pferd sitzt und die Übungen ausführt.
Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden” oder „nicht bestanden”, es gibt also keine Noten. Sollte man die Prüfung nicht bestehen, so kann die gesamte Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden.